Denkmal Verstehen

In der föderalistisch aufgebauten BRD liegt der Denkmalschutz im Verantwortungsbereich der Länder. Im Sächsische Denkmalschutzgesetz, §2 wird das DENKMAL wie folgt definiert.

Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.

Im Folgenden eine Liste, der in diesem Gesetz definierten, einzelnen Kulturdenkmäler, ergänzt um entsprechend bekannte Beispiele aus Mittelsachsen oder Deutschland:

Elbhänge Dresden

Gräberfelder von Rössen

Gustav-Adolf-Denkmal Lützen

Frauenkirche Dresden

Lüderitz – 3000 Jahre alte Siedlung

Wörlitzer Park bei Dessau

Sächsische Wollgarnfabrik Tittel & Krüger in Leipzig

Bauhaus Dessau

Steinerne Jungfrau Dölau

Syrauer Drachenhöhle

Bachdenkmal Leipzig

Gottfried-Silbermann-Museum in Frauenstein

Der Denkmalbegriff ist zeitlich nicht eingegrenzt. Ein Denkmal kann auch der jüngeren Geschichte angehören. Wesentlich ist lediglich, dass Botschaften in die Zukunft übermittelt werden sollen (z.B. Demokratieglocke Leipzig).

Oftmals werden Denkmale zu Wahrzeichen, wie z.B. das Völkerschlachtsdenkmal, das Brandenburger Tor, die Frauenkirche Dresden oder zu Mahnmalen, wie die Gedenkstätte Buchenwald.

Im Gegensatz zum Denkmal ist „Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert (siehe KGSG, §2,10). Also z.B. Bilder, Notenblätter, Schmuck etc. Für den Schutz deutscher Kulturgüter ist der Bund zuständig.

Ausarbeitung: Annette Feustel

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Zeitreise in die Vergangenheit

Wir blicken in die Zeit des späten 19. Jahrhunderts bis Mitte des 20. Jahrhundert zurück. Mit historischen Bildern und interessanten Fakten werden noch bestehende oder auch schon verlorene Denkmale in Erinnerung gehalten.

Pesterwitz | Freital - 1905

Das sogenannte Jochhöhschlößchen wurde am Rande des Plauenschen Grundes zwischen 1795 und 1797 von Freiherr Carl Albrecht von Nimptsch als Weinberg- und Sommerschlößchen erbaut. Passend dazu befand sich unterhalb des Schlosses ein Weinberg mit Winzerei und kleinem Gasthaus. Nach einer verheerenden Reblausplage im Jahr 1898 und der damit verbundenen Vernichtung der Weinstöcke, wurde allerdings der Weinanbau kurz darauf eingestellt. Der seit etwa 1840 nachweisbare Name „Jochhöh“, soll im Jubelruf des Junkers beim Anblick des Schlosses seinen Ursprung haben.

Jochhöhschlößchen

Nailizakon


Leipzig, Bornaische Straße 178 um 1910

Zu sehen ist die von Karl-Otto-Moritz 1870 gegründete Gärtnerei, rechts ein kleines Pumpenhaus zur Bewässerung. Das kleine zweigeschossige Fachwerkhaus wurde, trotz aller Bemühungen einer Rettung, im August 2018 abgerissen.

Jochhöhschlößchen

Denkmalradar

1953 - es ist Waschtag und im Hinterhof der Lützner Straße 39 wird Kochwäsche aufgehängt

Einmal im Monat war Waschtag. Dafür wurde erst ein großer Kessel mit Holz angeheizt und die weiße Wäsche darin gekocht. Die Schmierseife hatte einen sehr intensiven Geruch. In der abgekühlten Lauge wurde erst die bunte und zum Schluss die Arbeitswäsche gewaschen. Der mit dem Waschtag verbundene Kraftaufwand war überaus groß und wurde in der Regel von Frauen bewältigt.

Jochhöhschlößchen

HausHalten e. V.

Denkmal Verstehen

In der föderalistisch aufgebauten BRD liegt der Denkmalschutz im Verantwortungsbereich der Länder. Im Sächsische Denkmalschutzgesetz, §2 wird das DENKMAL wie folgt definiert.

Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.

Im Folgenden eine Liste, der in diesem Gesetz definierten, einzelnen Kulturdenkmäler, ergänzt um entsprechend bekannte Beispiele aus Mittelsachsen oder Deutschland:

  • ◦ Denkmalschutzgebiete, Grabungsschutzgebiete und archäologische Reservate,

Elbhänge Dresden

  • ◦ Reste von Menschen und von anderen Lebewesen, die sich in historischen Gräbern und Siedlungen befinden,

Gräberfelder von Rössen

  • ◦ Orte zu geschichtlichen Ereignissen,

Gustav-Adolf-Denkmal Lützen

  • ◦ Bauwerke und Kirchen,

Frauenkirche Dresden

  • ◦ Siedlungen oder Ortsteile, Straßen- oder Platzbilder oder Ortsansichten von besonderer städtebaulicher oder volkskundlicher Bedeutung,

Lüderitz – 3000 Jahre alte Siedlung

  • ◦ Werke der Garten- und Landschaftsgestaltung, historische Landschaftsformen wie Dorffluren, Haldenlandschaften,

Wörlitzer Park bei Dessau

  • ◦ Werke der Produktions- und Verkehrsgeschichte,

Sächsische Wollgarnfabrik Tittel & Krüger in Leipzig

  • ◦ Orte und Gegenstände zu wissenschaftlichen Anlagen oder Systemen,

Bauhaus Dessau

  • ◦ Steinmale,

Steinerne Jungfrau Dölau

  • ◦ unbewegliche und bewegliche archäologische Sachzeugen wie Reste von Siedlungs- und Befestigungsanlagen, Grabanlagen, Höhlen, Wüstungen, Kult- und Versammlungsstätten und andere Reste von Gegenständen und Bauwerken,

Syrauer Drachenhöhle

  • ◦ Werke der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks,

Bachdenkmal Leipzig

  • ◦ Sammlungen,

Gottfried-Silbermann-Museum in Frauenstein

Der Denkmalbegriff ist zeitlich nicht eingegrenzt. Ein Denkmal kann auch der jüngeren Geschichte angehören. Wesentlich ist lediglich, dass Botschaften in die Zukunft übermittelt werden sollen (z.B. Demokratieglocke Leipzig).

Oftmals werden Denkmale zu Wahrzeichen, wie z.B. das Völkerschlachtsdenkmal, das Brandenburger Tor, die Frauenkirche Dresden oder zu Mahnmalen, wie die Gedenkstätte Buchenwald.

Im Gegensatz zum Denkmal ist „Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert (siehe KGSG, §2,10). Also z.B. Bilder, Notenblätter, Schmuck etc. Für den Schutz deutscher Kulturgüter ist der Bund zuständig.

Ausarbeitung: Annette Feustel

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Der Begriff Denkmal

Laut Wikipedia soll den Begriff Denkmal erstmals in den Schriften von Martin Luther in der Bedeutung von „Gedächtnisstütze“ Anwendung gefunden haben. Luther verwendet es als Übersetzung für das griechische mnemosynon und das lateinische monumentum (lat. monēre = „gemahnen“, „erinnern“). 

Der Duden unterscheidet zwei Bedeutungen für DENKMAL:

1. zum Gedächtnis an eine Person oder ein Ereignis errichtete, größere plastische Darstellung; Monument

2. erhaltenes [Kunst]werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt.

Es gibt im Deutschen keine einheitliche Definition für den Begriff „Denkmal“. Ursprünglich im Sinne von „Gedenken“ vorrangig für Monumente verwendet, erweiterte sich der Begriff in den verschiedenen gesellschaftlichen Epochen erheblich. Heute spricht davon, dass das Objekt anschaulich wesentliche Informationen zu den Lebensweisen der Vergangenheit enthalten soll. Dies können volkskundliche, künstlerische, wissenschaftliche oder auch städtebauliche Informationen sein.

Davon abgeleitet zeigt sich, dass der Begriff stark politisch geprägt ist, da jede Gesellschaftsform ihren eigenen Rahmen für den Begriff definiert. Jede Gesellschaftsform legt unterschiedlich aus, was „Erinnerungswert“ ist und was nicht, denn jedes Denkmal überliefert gleichzeitig die damaligen politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Verhältnisse. Deutlich wird dies insbesondere bei gesellschaftlichen Veränderungen, wenn Monumente als Zeichen einer „überwundenen“ Gesellschaftsform ganz bewusst zerstört werden (siehe z.B. Zerstörung berühmten Buddha-Statuen im afghanischen Bamiyan). Andererseits verschwinden Denkmale ganz entgegen der Absicht ihrer Initiatoren oftmals im Laufe der Zeit aus der Betrachtungsweise des Einzelnen, da die enthaltenen Symboliken, Materialien etc. Spezialwissen erfordern, über das nur noch (Kunst-)Historiker verfügen.

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