Willkommen

SPENDEN

Mit einer Spende hilfst Du unkompliziert und sofort. Jeder einzelne Beitrag unterstützt die Aufgaben der Leipziger Denkmalstiftung. Schnell und zeitnah können Spendengelder ihre Wirkung entfalten: in Leipzig und Mitteldeutschland.

STIFTEN

Liegt Dir die Geschichte Mitteldeutschlands und ihre regionalen Kulturlandschaften am Herzen? Dann laden wir Dich ein, als Zustifter in unsere Gemeinschaft einzutreten. Wenn Du die Leipziger Denkmalstiftung durch Deine Zustiftung in das Stiftungskapital unterstützen möchtest, dann beraten wir Dich gern über die nötigen Schritte und Möglichkeiten. Frag uns! Wir stehen Dir für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung.

Zustiftungen

Das Stiftungskapital dient der Leipziger Denkmalstiftung als Fundament für ihre Arbeit. Nur aus den Erträgen des Stiftungskapitals werden die Aufgaben finanziert. Mit einem Stiftungsbetrag setzt Du Dir ein bleibendes Denkmal. Jedes Jahr und auch in ferner Zukunft noch trägt Dein Stiftungsbetrag dazu bei, notleidende Baudenkmale zu sichern und eine Nutzungsperspektive für sie zu finden. Willkommen sind Zustiftungen in das Stiftungsvermögen in jeder Höhe. Die Leipziger Denkmalstiftung ist eine gemeinnützige Bürgerstiftung. Alle Stiftungsbeträge sind steuerlich absetzbar. Überweise Deine Zustiftung auf das Stiftungskonto. Notiere bitte "Zustiftung" als Verwendungszweck. Liegt Dir ein Projekt der Leipziger Denkmalstiftung besonders am Herzen, dann füge dieses der Überweisung hinzu. Damit wir Dir Deine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt zusenden können, benötigen wir zusätzlich Deinen Namen und Deine Anschrift. Zustiftungen ab 2.500 Euro können im Rahmen der Stiftungszwecke besonders ausgewiesen werden. Der Vorstand sorgt für die Verwendung der Erträge nach Deinem vorher festgelegten Willen. Diese Zustiftung könnte, falls gewünscht, Deinen Namen oder den Namen eines Dir Nahestehenden tragen. Die Zustiftung wird so zur Erinnerung auf unbegrenzte Dauer.

Treuhandstiftung Hast Du bereits darüber nachgedacht, eine eigene Stiftung zu gründen, möchtest Dich aber nicht um die Verwaltung und den Ablauf kümmern? Unter dem Dach der Leipziger Denkmalstiftung kannst Du ab einem Betrag von 25.000 Euro eine unselbständige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt, einrichten. Das Stiftungsvermögen wird dabei dem Treuhänder (Leipziger Denkmalstiftung) anvertraut, der dieses im Sinne des Stifters verwaltet.

Gemeinnützigkeit Die Leipziger Denkmalstiftung wurde wegen Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Leipzig II, St-Nr.: 231 / 140 / 27073 K07 vom 25. November 2012 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Daher sind wir berechtigt, Zustiftungen oder Spenden entgegenzunehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Gegenüber Deinem Finanzamt genügt bis zu einem Betrag von 200 Euro der Kontoauszug; bei höheren Beträgen übersenden wir Dir automatisch eine Zuwendungsbescheinigung.

Dein Ansprechpartner ist Andreas Hirt, Stiftungsvorsitzender, den Du unter andreas.hirt@leipziger-denkmalstiftung.de erreichst.

KONTOVERBINDUNG

Leipziger Denkmalstiftung IBAN DE88 8605 5592 1100 9024 53 BIC WELADE8LXXX

Spenden & Stiften (zuletzt geändert am 2025-07-29 14:12:25 durch sebastian)